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Geldspende

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Um die Spendenbereitschaft angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im September 2015 eine steuerliche Sonderregelung erlassen (BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0015), nach der Spenden für Flüchtlinge denen für Notfallsituationen nach Naturkatastrophen gleichgestellt werden.

Und zwar ganz unbürokratisch: Bis Ende 2016 genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, um gespendete Summen von der Steuer abzusetzen. Es bedarf auch bei Spenden über 200 Euro keinerlei Quittung einer gemeinnützigen Organisation, wie es vorher der Fall war. Experten weisen darauf hin, dass auch das Sammeln von Spendengeldern – ob privat oder als Unternehmen – vereinfacht nachweisbar ist: Es genügt die Einrichtung eines Treuhandkontos, von dem die eingezahlten Spenden zugunsten von Flüchtlingen einfach an eine steuerbefreite Hilfsorganisation weitergeleitet werden, ohne dass ein aufwändiger Spendennachweis erbracht werden muss.

Experten weisen darauf hin, dass sogar Arbeitnehmer/innen Teile ihres regulären Lohns für Flüchtlinge spenden dürfen. Dabei verzichten sie auf einen Teil ihres unversteuerten Gehalts. Diese Summe zählt anschließend nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Nachfolgend das Spendenkonto bei der Stadt Weißenburg:

Weißenburg-hilft-Spendenkonto bei der Stadt Weißenburg

Kontoinhaber: Stadt Weißenburg
Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE58 7645 0000 0000 0005 58
BIC: BYLADEM1SRS
Stichwort: WEISSENBURG-HILFT

Die wohl seltenste, aber gleichwohl nötigste Spende ist die der eigenen Arbeitszeit. Gerade in diesen Monaten zeigt sich, dass praktische Hilfe besonders nötig ist, um Flüchtlinge zu integrieren. Dies honoriert der Staat, indem er das Engagement unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Nach Angaben von Experten muss zwischen Helfer/innen und Organisation oder Verein schriftlich fixiert sein, wie hoch das Honorar für eine Tätigkeit ist. Auf das Geld muss der Helfer dann – wiederum schriftlich – verzichten. Diese sogenannte Vergütungsspende bestätigt der nutznießende Verein mit einer Zuwendungsbestätigung. Und diese kann dann schließlich steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich diebezüglich, per E-Mail an info@weissenburg-hilft.de, an das Organisationsteam von „Weißenburg hilft“. Wir haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen mit der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) vereinbart.

Bei Fragen zu Sachspenden siehe auch den Punkt „S – Sachspenden“ in diesem ABC-Leitfaden. Weitere Fragen bitte, per E-Mail an finanzen@weissenburg-hilft.de, an die Arbeitsgruppe „Finanzen“.