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Abschiebung

Am Ende eines Asylverfahrens kann auch eine Ablehnung stehen. Siehe dazu auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. In diesem Fall wird ein Ablehnungsbescheid verschickt gegen den jedoch fristgerecht Klage erhoben werden kann. Siehe dazu auch den Punkt „A – Ablehnungsbescheid“ in diesem ABC-Leitfaden. In einer Weisung vom Bundesamt …

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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Anhörung

Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) ist wie schon erwähnt DAS Kernstück des Asylverfahrens. Was dort zu Protokoll genommen wird, entscheidet über die Zuerkennung oder Ablehnung eines Schutzstatus. Da die meisten Anhörungen mit einer Dolmetscherin oder Dolmetscher stattfinden, kommt dieser bzw. diesem eine sehr wirkmächtige Position zu. …

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Aufenthaltsstatus

Asylbewerber/innen: Wollen Menschen auf der Flucht in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung gebracht und gelten als Asylbewerber/in. Der Antrag muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden und wird dort entschieden. Das Bundesamt unterhält Büros in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens …

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Dublin-Verfahren

Die Dublin-Abkommen beruhen auf der Annahme, dass in den Mitgliedsstaaten der EU annähernd gleiche rechtliche und soziale Verhältnisse herrschen. Ist ein anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen Behörden, den Flüchtling in dieses Land abzuschieben („Dublinfälle“). Die Fristen dafür fangen erst an zu laufen, wenn der Flüchtling Asyl beantragt hat. Danach …

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Integrationskurs

Gleichzeitig mit dem Anerkennungsbescheid (Aufenthaltserteilung), befristet auf ein oder drei Jahre, erhalten die Flüchtlinge direkt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einen Berechtigungsschein für einen verpflichtenden Integrationskurs (Deutsch/600 Stunden und Sozialkunde/60 Stunden). Er muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung angetreten werden. Die Anmeldungen zum Integrationskurs übernimmt bei uns die Asylsozialarbeit. Siehe dazu …

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