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Abschiebung

Am Ende eines Asylverfahrens kann auch eine Ablehnung stehen. Siehe dazu auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. In diesem Fall wird ein Ablehnungsbescheid verschickt gegen den jedoch fristgerecht Klage erhoben werden kann. Siehe dazu auch den Punkt „A – Ablehnungsbescheid“ in diesem ABC-Leitfaden. In einer Weisung vom Bundesamt …

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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Anhörung

Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) ist wie schon erwähnt DAS Kernstück des Asylverfahrens. Was dort zu Protokoll genommen wird, entscheidet über die Zuerkennung oder Ablehnung eines Schutzstatus. Da die meisten Anhörungen mit einer Dolmetscherin oder Dolmetscher stattfinden, kommt dieser bzw. diesem eine sehr wirkmächtige Position zu. …

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Aufenthaltsstatus

Asylbewerber/innen: Wollen Menschen auf der Flucht in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung gebracht und gelten als Asylbewerber/in. Der Antrag muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden und wird dort entschieden. Das Bundesamt unterhält Büros in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens …

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