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Dublin-Verfahren

Die Dublin-Abkommen beruhen auf der Annahme, dass in den Mitgliedsstaaten der EU annähernd gleiche rechtliche und soziale Verhältnisse herrschen. Ist ein anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen Behörden, den Flüchtling in dieses Land abzuschieben („Dublinfälle“). Die Fristen dafür fangen erst an zu laufen, wenn der Flüchtling Asyl beantragt hat. Danach …

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