Auf einen Familiennachzug besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch, wenn die Ehe schon im Herkunftsland geschlossen wurde und nachgewiesen werden kann, dass es sich um eigene Kinder handelt. Auch minderjährige Flüchtlinge haben das Recht, die Eltern nachzuholen. Die „Familienzusammenführung“ muss von dem in Deutschland lebenden Flüchtling innerhalb von drei Monaten nach der …
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Möchte ein Flüchtling in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, teilt er dies zunächst der Ausländerbehörde des Landratsamts mit. Diese gibt den Antrag an die Regierung von Mittelfranken weiter. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde, bei der der Flüchtling in Zukunft leben möchte, entscheidet die Bezirksregierung über eine Umverteilung. …
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