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Geldleistungen

Grundsätzlich wird beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) eigenes Einkommen und Vermögen der Bezieher/innen angerechnet. Beim Vermögen gibt es mittlerweile einen Freibetrag von 200 Euro (§ 7 AsylBLG). Der Freibetrag wurden geschaffen, damit sich Flüchtlinge, z.B. für Kleidung, etwas ansparen können, wenn sie die Leistungen dafür monatlich ausgezahlt …

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