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Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten Monaten generell keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Aktuell wurde diese Frist auf 3 Monate reduziert. Die Frist selber beginnt ab Ausstellung der „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA). Siehe auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. Es wird empfohlen, bereits …

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Asylverfahren

Wird ein Asylantrag in einem Erstaufnahmezentrum gestellt, wird dem Asylsuchenden eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) ausgestellt. Danach prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob nach den Dublin-Vereinbarungen Deutschland oder ein anderes EU-Mitgliedsland für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Siehe dazu auch den Punkt „D …

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