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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten Monaten generell keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Aktuell wurde diese Frist auf 3 Monate reduziert. Die Frist selber beginnt ab Ausstellung der „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA). Siehe auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. Es wird empfohlen, bereits …

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