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Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten Monaten generell keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Aktuell wurde diese Frist auf 3 Monate reduziert. Die Frist selber beginnt ab Ausstellung der „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA). Siehe auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. Es wird empfohlen, bereits …

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Sichere Herkunftsländer

Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien, den so genannten „Sicheren Herkunftsländern“ des „Westbalkans“, können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils …

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