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Arztbesuch – Medizinische Versorgung

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen im Asylverfahren ist auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt und damit äußerst lückenhaft. Gerade im Bereich der Zahnheilkunde und chronischer Krankheiten besteht kein Anspruch auf die notwendige Behandlung, wenn diese verschoben werden kann. Dadurch werden Krankheiten verschleppt und verschlimmert. Eine notwendige Operation bei einem Flüchtling, …

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Schweigepflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Schweigepflicht macht den Unterstützerkreisen von Flüchtlingen das Leben schwer. Ständig wird bei der Ärzteschaft, dem Krankenhaus, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten sowie dem Landratsamt der Datenschutz vorgehalten. Mit einer unterschriebenen Vollmacht kann man versuchen dies zu umgehen. Das Formular dazu findet sich hier: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/03/Entbindungserklaerung-Asyl.pdf.

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