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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Fahrtkosten

Das Sozialamt erstattet die Fahrtkosten der Flüchtlinge zu offiziellen Terminen und Verhandlungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Fahrtickets und Nachweise vom Termin müssen nach Rückkehr zur Geldrückerstattung vorgelegt werden. Auch alle Ehrenamtliche von „Weißenburg hilft“ können ab sofort ihre Fahrtkosten (30 Cent/km) abrechnen. Wer dies möchte kann einen Antrag an die Arbeitsgruppe …

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