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Integrationskurs

Gleichzeitig mit dem Anerkennungsbescheid (Aufenthaltserteilung), befristet auf ein oder drei Jahre, erhalten die Flüchtlinge direkt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einen Berechtigungsschein für einen verpflichtenden Integrationskurs (Deutsch/600 Stunden und Sozialkunde/60 Stunden). Er muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung angetreten werden. Die Anmeldungen zum Integrationskurs übernimmt bei uns die Asylsozialarbeit. Siehe dazu …

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Schule

Kinder und Jugendliche unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht, unter Umständen bis 27 Jahre. Sie lernen die deutsche Sprache in sogenannten Übergangsklassen. Nach einem Schulabschluss dürfen Jugendliche auch ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Ausbildung beginnen. Siehe auch den Punkt „A – Ausbildung“ in diesem ABC-Leitfaden. Zuständig für Schulanmeldungen und weitere …

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Sprachkurse

Unter den Flüchtlingen gibt es unterschiedlichste Wissensstände der deutschen Sprache. Mit einem kurzen Schnelltest kann man herausfinden ob die- oder derjenige lesen kann, das Alphabet kennt und/oder sogar schon deutsche Grundsprachkenntnisse hat. Hier eine Vorlage dafür: http://www.hamburger-abc.de/webshop/pdf/HH-ABC_Einstufungstest.pdf. Für die ersten Schritte empfehlen wir ein Deutsch-Heft der Flüchtlingshilfsinitiative München. Siehe hier: …

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