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Fahrtkosten

Das Sozialamt erstattet die Fahrtkosten der Flüchtlinge zu offiziellen Terminen und Verhandlungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Fahrtickets und Nachweise vom Termin müssen nach Rückkehr zur Geldrückerstattung vorgelegt werden. Auch alle Ehrenamtliche von „Weißenburg hilft“ können ab sofort ihre Fahrtkosten (30 Cent/km) abrechnen. Wer dies möchte kann einen Antrag an die Arbeitsgruppe …

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