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Fahrtkosten

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Das Sozialamt erstattet die Fahrtkosten der Flüchtlinge zu offiziellen Terminen und Verhandlungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Fahrtickets und Nachweise vom Termin müssen nach Rückkehr zur Geldrückerstattung vorgelegt werden.

Auch alle Ehrenamtliche von „Weißenburg hilft“ können ab sofort ihre Fahrtkosten (30 Cent/km) abrechnen. Wer dies möchte kann einen Antrag an die Arbeitsgruppe „Finanzen“ stellen. Einzige Voraussetzung ist die Dokumentation vom Datum der Fahrt, die gefahrenen Kilometer sowie der Fahrgrund.

Das Antragsformular findet sich hier: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/04/UK_Antrag-Fahrtkostenerstattung_22.4.2016_V1.pdf.

Bitte beachten Sie, im Falle einer Fahrtkostenabrechnung greift die KFZ-Haftpflichtversicherung für unsere Ehrenamtlichen nicht mehr. Siehe auch den Punkt „K – KFZ-Haftpflichtversicherung“ in diesem ABC-Leitfaden.