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Kfz-Haftpflichtversicherung

Wir bitten Sie bei allen ihre Fahrten mit privaten Pkws im Einsatz oder in der Begleitung von Flüchtlingen ein Fahrtenbuch zu führen. Die Fahrtenbücher gibt es kostenlos in der Geschäftsstelle von „Weißenburg hilft“.

Bei Fremdschäden muss zuerst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auohalters in Anspruch genommen werden (gegebenenfalls auch für geschädigte Mitfahrende des verunfallten Kraftfahrzeugs). Für Eigenschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug)  der oder des Ehrenamtlichen kann im Einzelfall ein Reparaturkostenanspruch zu den anderweitig nicht gedeckten Reparaturkosten durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) gezahlt werden.

Eine vorhandene Vollkasko-Versicherung ist einzusetzen, wenn das wirtschaftlich ist. In diesem Fall werden die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Rabattverlust in der Vollkasko-Versicherung übernommen. Je nach Lage des Einzelfalls wird bei einem Fremdschaden auch der Rabattverlust in der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen.

Wichtig: Kosten können von der ELKB immer nur dann übernommen werden, wenn die Ehrenamtlichen bei „Weißenburg hilft“ angemeldet sind und diese Fahrten nicht über eine Fahrtkostenabrechnung mit „Weißenburg hilft“ bezahlt wurden. Siehe auch den Punkt „F – Fahrtkosten“ in diesem ABC-Leitfaden.

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