Home / Eintrag

Flüchtlingsunterkunft

Das Bayerisches Landesaufnahmegesetz (AufnG) legt fest, dass alle Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, in Sammelunterkünften leben müssen. Damit sind sie in einem nahezu geschlossenen Universum gefangen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland müssen sie in „Aufnahmeeinrichtungen“ leben, danach werden sie auf „Gemeinschaftsunterkünfte (GUs)“ verteilt und werden, so sie keine …

Weiterlesen ...