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Geldleistungen

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Grundsätzlich wird beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) eigenes Einkommen und Vermögen der Bezieher/innen angerechnet. Beim Vermögen gibt es mittlerweile einen Freibetrag von 200 Euro (§ 7 AsylBLG). Der Freibetrag wurden geschaffen, damit sich Flüchtlinge, z.B. für Kleidung, etwas ansparen können, wenn sie die Leistungen dafür monatlich ausgezahlt bekommen. Ein Ansparen von höheren Beträgen ist faktisch nicht vorgesehen, weil die ausgezahlten Beträge „nur“ zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorgesehen sind und in der Regel auch nur knapp dafür ausreichen. Insofern werden Flüchtlinge bestraft, die es schaffen, von dem bisschen was zur Seite zu legen bzw. andere damit zu unterstützen.

Zum Thema Bankgeheimnis: Es gibt bei allen Sozialleistungen gewisse Mitwirkungspflichten, sprich die Vorschriften nach SGB II werden entsprechend angewendet, wenn es nicht gesondert geregelt ist. Auf jeden Fall kann das Amt bei SGB II Nachweise verlangen, u.a. die Vorlage von Kontoauszügen der letzten Monate und daraus wäre dann ersichtlich, wenn Überweisungen erfolgen oder Geld angespart wurde.

Anfragen an Dritte durch das Amt sind grundsätzlich auch möglich, z.B. Anfragen an Arbeitgeber/innen nach einer Verdienstbescheinigung. Eine direkte Anfrage an Banken ist nicht vorgesehen, da steht das Bankgeheimnis davor, aber die/der Bezieher/in von Leistungen ist zur Mitwirkung verpflichtet und wenn er die Kontoauszüge nicht vorlegt, werden ihm wahrscheinlich die Leistungen gestrichen.

Flüchtlinge könnten also allenfalls Bargeld ansparen, ohne dass das Amt was davon erfährt. Und selbst dann sind sie rein rechtlich verpflichtet, es bei der Beantragung von Sozialleistungen anzugeben.

Nach der Anerkennung können Flüchtlinge pro Lebensjahr einen Betrag von 150 Euro ohne Auswirkungen auf ihren Hartz IV – Leistungsbezug ansparen.

Siehe zum Vorgehen bei Auslandsüberweisungen auch den Punkt „A – Auslandsüberweisung“ im ABC-Leitfaden.

Für weitere Fragen zu Sozialleistungen für Flüchtlinge siehe auch den Punkt „S – Sozialleistungen“ im ABC-Leitfaden.