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Geldleistungen

Grundsätzlich wird beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) eigenes Einkommen und Vermögen der Bezieher/innen angerechnet. Beim Vermögen gibt es mittlerweile einen Freibetrag von 200 Euro (§ 7 AsylBLG). Der Freibetrag wurden geschaffen, damit sich Flüchtlinge, z.B. für Kleidung, etwas ansparen können, wenn sie die Leistungen dafür monatlich ausgezahlt …

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Geldspende

Um die Spendenbereitschaft angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im September 2015 eine steuerliche Sonderregelung erlassen (BMF-Schreiben IV C 4 – S 2223/07/0015), nach der Spenden für Flüchtlinge denen für Notfallsituationen nach Naturkatastrophen gleichgestellt werden. Und zwar ganz unbürokratisch: Bis Ende 2016 genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder …

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