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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Integrationskurs

Gleichzeitig mit dem Anerkennungsbescheid (Aufenthaltserteilung), befristet auf ein oder drei Jahre, erhalten die Flüchtlinge direkt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einen Berechtigungsschein für einen verpflichtenden Integrationskurs (Deutsch/600 Stunden und Sozialkunde/60 Stunden). Er muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung angetreten werden. Die Anmeldungen zum Integrationskurs übernimmt bei uns die Asylsozialarbeit. Siehe dazu …

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