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Asylverfahren

Wird ein Asylantrag in einem Erstaufnahmezentrum gestellt, wird dem Asylsuchenden eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) ausgestellt. Danach prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob nach den Dublin-Vereinbarungen Deutschland oder ein anderes EU-Mitgliedsland für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Siehe dazu auch den Punkt „D …

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Dublin-Verfahren

Die Dublin-Abkommen beruhen auf der Annahme, dass in den Mitgliedsstaaten der EU annähernd gleiche rechtliche und soziale Verhältnisse herrschen. Ist ein anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen Behörden, den Flüchtling in dieses Land abzuschieben („Dublinfälle“). Die Fristen dafür fangen erst an zu laufen, wenn der Flüchtling Asyl beantragt hat. Danach …

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Integrationskurs

Gleichzeitig mit dem Anerkennungsbescheid (Aufenthaltserteilung), befristet auf ein oder drei Jahre, erhalten die Flüchtlinge direkt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einen Berechtigungsschein für einen verpflichtenden Integrationskurs (Deutsch/600 Stunden und Sozialkunde/60 Stunden). Er muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung angetreten werden. Die Anmeldungen zum Integrationskurs übernimmt bei uns die Asylsozialarbeit. Siehe dazu …

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