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Behördenuntätigkeit

Um präventiv gegen Behördenuntätigkeit vorzugehen, setzen sie bei Anträgen im Namen der Flüchtlinge, bspw. an die Ausländerbehörde oder auch die Bezirksregierung, immer eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen an.

Sollte der Antrag trotzdem abgewiesen werden, kann man einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellen und eine Klageschrift an das zuständige Verwaltungsgericht senden.

Weitere Fragen gerne an die Arbeitsgruppe „Alltagsbegleitung“ über die E-Mail-Adresse alltag@weissenburg-hilft.de.

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