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Anerkennung

Nach Anerkennung als Flüchtling greift nicht mehr das Asylbewerber/innenleistungsgesetz. Somit ist nicht mehr das Sozialamt für Geldleistungen und Miete zuständig, sondern das Jobcenter. Das Landratsamt teilt deshalb dem Jobcenter, im Zuge der Aufenthaltserteilung und Reiseausweiserstellung, die Daten der entsprechenden Leute mit, die dann von Sozialhilfe in Arbeitslosengeld II überwechseln. Jede/r, …

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Anhörung

Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) ist wie schon erwähnt DAS Kernstück des Asylverfahrens. Was dort zu Protokoll genommen wird, entscheidet über die Zuerkennung oder Ablehnung eines Schutzstatus. Da die meisten Anhörungen mit einer Dolmetscherin oder Dolmetscher stattfinden, kommt dieser bzw. diesem eine sehr wirkmächtige Position zu. …

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