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Anhörung

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Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) ist wie schon erwähnt DAS Kernstück des Asylverfahrens. Was dort zu Protokoll genommen wird, entscheidet über die Zuerkennung oder Ablehnung eines Schutzstatus. Da die meisten Anhörungen mit einer Dolmetscherin oder Dolmetscher stattfinden, kommt dieser bzw. diesem eine sehr wirkmächtige Position zu.

Immer wieder gibt es Probleme mit den Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern des BAMF bei der Anhörung. Das kann an der mangelnden Qualität der Übersetzung liegen. Ebenso gab es wiederholt Fälle von Machtmissbrauch und Einschüchterung durch die Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.

Wir möchten deshalb einige Hinweise geben, was bei der Anhörung zu beachten ist und welche Rechte die Flüchtlinge haben. Verweisen Sie die Flüchtlinge im Anhörungsverfahren deshalb bitte rechtzeitig zur Vorbereitung auf nachfolgende Seite: https://helferkreis-pliening.de/doku.php/caritas-hb-0/1.4, http://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2016/06/hinweise-zu-dolmetscherinnen-und-dolmetschern-bei-der-anhoerung-beim-bamf/, http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/2-die-anhoerung/21-vor-der-anhoerung/ und http://www.asyl.net/index.php?id=337.

Bitte verweisen Sie die Flüchtlinge auch auf den Informationsfilm hier: http://www.asylindeutschland.de/de/film-2/. Er ist auf der Seite derzeit in zehn verschiedenen Sprachen zu sehen.

Bei der Anhörung kann vom Flüchtling eine Begleitung als Vertrauensperson mitgenommen werden. Diese muss jedoch frühzeitig schriftlich angekündigt werden. Die Faxnummer finden Sie auf der Einladung. Die Sendebestätigung bitte zum Termin mitnehmen. Außerdem wird empfohlen ein Antwortschreiben von Bundesministeriums des Innern mitzunehmen, welches in deutlichen Worten den Zugang von Vertrauenspersonen bestätigt. Das Schreiben findet sich hier: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/11/Beistand20161018-Schrder_Anhrungen_Asylverfahren_VB.pdf. Wenn es trotzdem Schwierigkeiten geben sollte, lassen Sie sich vom verweigernden Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung, für eine etwaige spätere Dienstaufsichtsbeschwerde, geben. Bitte lesen Sie sich auch die nachfolgende Auslegung eines Anwalts zum Teilnahmerecht des Beistands und des Vertrauensdolmetschers an der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie finden diese hier: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2017/01/RA-Heinhold-Anhrung-BAMF-und-Teilnahmerecht-Beistand-und-Vertrauensdolmetscher-Dez.-2016.pdf.

Die Arbeitsgruppe „Alltagsbegleitung“ bietet nach Terminvereinbarungen mittlerweile auch Sprechstunden für ehrenamtliche Helfer/innen sowie Flüchtlinge an. Schreiben Sie diesbezüglich einfach eine E-Mail an alltag@weissenburg-hilft.de.