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Aus organisatorischen Gründen sind die Zuständigkeiten der Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teils nach Nationalitäten unterteilt, v.a. damit sich nicht jede Außenstelle mit der Situation in jedem Herkunftsland auskennen muss. Nationalitäten mit vielen Antragstellern werden in vielen bis allen Außenstellen bearbeitet, seltenere Nationalitäten oft nur in einer Außenstelle.
In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich Asylsuchende aller Nationalitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern untergebracht sein können, dann aber ggf. vor oder kurz nach der Asylantragstellung eine Umverteilung in das jeweilige Bundesland stattfindet.
Nachfolgend zwei Verlinkungen zu Listen in der die Zuständigkeiten der BAMF-Außenstellen nach Herkunftsland gegliedert sind.
Liste 1: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/03/EASY-HKL-Liste-M-A-1-bis-M-D-10-vom-18_02_2016.pdf
Liste 2: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/03/EASY-HKL-Liste-nach-AS-vom-18_02_2016.pdf