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In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Die Asylbewerber/innen sollten deshalb auch immer ein ausweiskräftiges Dokument bei sich tragen. Wenn bei der Datenregistrierung zur Aufnahme eines Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) falsche Datensätze (z.B. Vor- und Nachname wurde vertauscht, falsche Schreibweise oder Geburtsdatum) aufgenommen wurden, sind diese bei der Ausländerbehörde zu berichtigen. Es wird empfohlen, dies erst nach Ausstellung des „Bescheids mit eingetragenem Flüchtlingstitel“ zu tun, weil zur Berichtigung auch gleich der Reisepass von der BAMF angefordert werden kann.