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Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten Monaten generell keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Aktuell wurde diese Frist auf 3 Monate reduziert. Die Frist selber beginnt ab Ausstellung der „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA). Siehe auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. Es wird empfohlen, bereits …

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Arztbesuch – Medizinische Versorgung

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen im Asylverfahren ist auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt und damit äußerst lückenhaft. Gerade im Bereich der Zahnheilkunde und chronischer Krankheiten besteht kein Anspruch auf die notwendige Behandlung, wenn diese verschoben werden kann. Dadurch werden Krankheiten verschleppt und verschlimmert. Eine notwendige Operation bei einem Flüchtling, …

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