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Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten

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Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten Monaten generell keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Aktuell wurde diese Frist auf 3 Monate reduziert. Die Frist selber beginnt ab Ausstellung der „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA). Siehe auch den Punkt „A – Asylverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden. Es wird empfohlen, bereits davor schon die Bewerbungsbemühungen zu beginnen.

Die bisher erforderliche sog. Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur entfällt nun in bestimmten Fällen. Für alle weiteren Fälle ist eine „nachrangige Arbeitserlaubnis“ möglich, das heißt, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes wird von der Arbeitsagentur zuerst geprüft, ob für die Tätigkeit ein Deutscher, EU-Ausländer oder ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung steht. Nach 15 Monaten ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.

Jede Arbeitsaufnahme muss mit der Ausländerbehörde abgestimmt sein und dem Sozialamt gemeldet werden. Auch für Flüchtlinge gilt ab dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Die Leih- und Zeitarbeit ist den Flüchtlingen auch weiterhin gesetzlich verboten. Etwaige Kosten bei der Anerkennung von Zeugnissen können bei anerkannten Flüchtlingen vom Jobcenter bis zu einer Pauschale von 500 Euro auf Antrag übernommen werden.

Für Asylsuchende aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ gelten andere Regelungen. Siehe auch den Punkt „S – Sichere Herkunftsländer“ in diesem ABC-Leitfaden.

Hat ein Flüchtling seine Anerkennung bekommen und bezieht Leistungen vom Jobcenter, kann er ohne vorherige Genehmigung einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der Arbeitsvertrag ist jedoch dem Jobcenter vorzulegen, damit die Leistungen geprüft und angepasst werden können. Siehe auch den Punkt „B – Bewerbungen“ in diesem ABC-Leitfaden.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung aktualisierter Arbeitshilfen und tabellarischer Übersichten zu den Zugängen und Leistungsansprüchen für Geduldete und Gestattete:

Zugang zur Beschäftigung mit Duldung und Aufenthaltsgestattung (August 2016) (mit Übersicht der Regionen ohne und mit Vorrangprüfung – Dank an Timmo Scherenberg und Georg Classen für die Zusammenstellung): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_zu_Arbeit_mit_Duldung_November_2014.pdf.

Erfordernis einer Arbeitserlaubnis und einer Zustimmung durch die BA bei Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung (August 2016): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf.

Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende (August 2016): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/ausbildungsfoerderung.pdf.

Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung für Asylsuchende (August 2016): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitsfoerderung_und_arbeitserlaubnis.pdf.

Duldung für die Ausbildung (August 2016): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/ausbildungsduldung.pdf.

Zugang zu Freiwilligendiensten, Arbeitsgelegenheiten und Studium für Asylsuchende (August 2016): http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Freiwilligendienst__Hospitation__Arbeitsgelegenheiten.pdf.

Die Agentur für Arbeit führt etwa halbjährlich eine Arbeitsmarktanalyse durch und erstellt auf dieser Basis eine so genannte Positivliste, Berufe also, in denen eine Stellenbesetzung schwierig oder erfolglos ist. Siehe hier: https://www.statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraeftebedarf-Stellen-Nav.html und http://www.mangelberufe.de/facharbeiter.html. Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es spezielle Förderprogramme. Eine Auswahl findet sich hier: https://www.weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2016/05/Zugang_Foerderung_U25_Auslaender.pdf.

Wenn Flüchtlinge ihren beruflichen und/oder schulischen/akademischen Abschluss anerkennen lassen wollen, bitte mit der Anerkennungsberatung in Nürnberg in Kontakt treten. Mehr Infos siehe hier: http://www.talenteportal-bayern.de/service/anerkennungsberatung.html.

Flüchtlinge mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung von Kosten für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ergänzend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben. Mehr Infos siehe hier: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php.

Spezialisten zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind die MigraNnet Anerkennungsberatung für Menschen mit ausländischen Qualifikationen, Wertachstr. 29, Augsburg, Telefon: 0821/4551090. Die Beratung erfolgt kostenfrei.

Detaillierte Informationen sind auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden. Siehe hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbeitsmarktzugang-gefluechtete-menschen.pdf?__blob=publicationFile.

Ein Leitfaden für Unternehmen, die Flüchtlinge einstellen wollen, findet sich hier: https://www.muenchen.ihk.de/de/bildung/Anhaenge/leitfaden-fluechtlinge2.pdf & http://www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Fl%C3%BCchtlinge_integrieren/Folien_Rechtliche_Fragen_zur_Integration_von_Fluechtlingen_in_Unternehmen.pdf.

Die vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e.V. hat mittlerweile für Arbeitgeber/innen ein ganz brauchbares Portal zu den Zugangsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten erstellt. Siehe hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Fl%C3%BCchtlingsintegration/ServicePortal-Integration/ServicePortal-Integration-durch-Arbeit/F%C3%B6rderung/F%C3%B6rderung.jsp.

Flüchtlinge verweisen Sie bitte auf eine 60-seitige, zweisprachige Broschüre (Englisch-Deutsch, Französisch-Deutsch, Arabisch-Deutsch) vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie gibt wichtige Hinweisen über grundlegende Rechte auf dem Arbeitsmarkt. Siehe hier:

(franz.-dt.) Wissen ist Schutz! Was Geflüchtete wissen sollten, um in Deutschland erfolgreich zu arbeiten. – Savoir c’est se protéger – vos droits sur le marché du travail. Ce que les réfugiés doivent savoir pour travailler avec succès en Allemagne: https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB23117.pdf.

(engl.-dt.) Wissen ist Schutz! Was Geflüchtete wissen sollten, um in Deutschland erfolgreich zu arbeiten. – Knowledge protects you!What refugees need to know about working in Germany: https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB23118.pdf.

(dt.-arab.) Wissen ist Schutz! Was Geflüchtete wissen sollten, um in Deutschland erfolgreich zu arbeiten. – المعرفة  حماية! حقوقك في سوق العمل: https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB23119.pdf.

Als Ansprechpartner für Fragen rund um die Integration von Flüchtlingen steht uns in Zukunft vonseiten des Arbeitsamtes Herr Udo Bierl (09141/871-137) sowie Frau Ute Ernst (09141 871-440) persönlich zur Verfügung. Bei Nichterreichbarkeit kann man auch das virtuelle Postfach weissenburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de anschreiben.

Jobangebote sowie alle weiteren Fragen zum Thema bitte per E-Mail an jobs@weissenburg-hilft.de.