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Studium

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Wenn Flüchtlinge ihren akademischen Abschluss anerkennen lassen wollen, bitte mit der Anerkennungsberatung in Nürnberg in Kontakt treten. Mehr Infos siehe hier: http://www.talenteportal-bayern.de/service/anerkennungsberatung.html.

Alle ausländischen Studenten, unabhängig vom derzeitigen Aufenthaltsstatus, haben das gleiche Recht zur Einschreibung an einer Hochschule wie auch jede/r andere/r Gaststudent/in. Dies wurde zuletzt von der letzten Hochschulrektorenkonferenz vom 28.09.2015 unterstrichen. Flüchtlinge speziell aus Syrien finden nochmal bessere Bedingungen vor, da für sie Plätze reserviert wurden und sie kostenlos studieren können, egal in welchem Stadium ihr Aufenthaltsverfahren ist.

Unser Rat: Einfach so tun, als ob es keine Abschiebeoption gäbe und versuchen, einen Studienplatz zu bekommen über die ganz normale Online-Einschreibung (Immatrikulation) der betreffenden Universität. Nachweise über Leistungen müssen geführt werden, also bitte das Zeugnis über einen bestandenen C1-Test hinzufügen und möglichst vorhandene Zeugnisse aus früherer Zeit zumindest in englischer Sprache. Hier die Vorlage für einen C1-Test: https://www.telc.net/fileadmin/user_upload/telc_deutsch_c1_beruf_uebungstest1.pdf.

Vorsicht! Es werden auch zahlreiche deutsche Studenten abgelehnt, also lohnt sich eine Bewerbung an mehreren Unis in der Regel, um sicherzugehen, einen Studienplatz zu ergattern. Dieses Vorgehen wird auch im Falle eines Prozesses um das Bleiberecht in der Regel positiv bewertet. Bitte wegen der dauernden Gesetzesänderungen nochmal erkundigen. Ansprechpartner ist die Asylsozialarbeit. Siehe dazu auch den Punkt „A – Asylsozialarbeit“ im ABC-Leitfaden.

Der Fachbereich der jeweiligen Uni entscheidet über die Teilnahme an einem Studium, evtl. auch erst nach einem mündlichen Vorstellungsgespräch. Leider gibt es keine einheitliche Regelung bzgl. den Voraussetzungen, welche generell auf alle Herkunftsländer angewandt werden können. Wurden bspw. bei einer syrischen Abiturprüfung über 70 Prozent erreicht, dann ist die Studienaufnahme meist direkt möglich. Bei unter 70 Prozent wird meist der Besuch eines Studienkollegs (1 Jahr) empfohlen/gefordert. Hierbei werden die ausländischen Kenntnisse auf das Niveau des deutschen Abiturs gebracht. Danach kommt eine Feststellungsprüfung und erst dann eben der Hochschulzugang. Für Flüchtlinge, die aus fluchtbedingten Gründen keinen Nachweis zum Hochschulzugang vorlegen können, ist von der Kultusministerkonferenz am 3. Dezember 2015 ein Beschluss gefasst worden. Siehe hier: http://weissenburg-hilft.de/wp-content/uploads/2015/11/kmk_hos-zugang_fluechtlinge.pdf.

Weitere Hürden können dazu kommen, wie bspw. die Anerkennung unterschiedlicher Abiturzweige oder auch weitere Aufnahmeprüfungen je nach Studienfach. Leider schließen auch die Integrationskurse nur auf einem niedrigeren Niveau (B1 oder B2) ab, insofern ist für uns noch offen, wie wir die interessierten Flüchtlinge überhaupt auf Niveau C1 bekommen. Wir empfehlen den Unterstützer/innen, sich generell bei Fragen an die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GFH) zu wenden. Der GFH berät zum Thema, checkt, ob Kompetenzen/Vorbildung erfüllt sind (Anerkennung, Zeugnisse etc.), hilft beim Finden weiterführender Sprachkurse und – ganz wichtig – hilft bei der Finanzierung dieser Sprachkurse und des Lebensunterhalts, sprich vermittelt auch Stipendien. Damit erspart man sich viele falsche Wege und weckt vor allem keine falschen Hoffnungen. Die Bildungsberater können genau erklären, was mit welchem Abschluss möglich ist, welcher Weg einzuschlagen ist, um zur Hochschulzulassung zu kommen und wie realistisch oder unrealistisch der Studienwunsch ist. Gilt auch, wenn das Studium im Heimatland schon begonnen wurde. Weitere Infos auf der GFH-Website unter http://www.jmd-portal.de/output.php?id=411&tid=411&jmdID=412.

Eine Alternative zum Besuch einer Universität ist die „Kiron University“ in Berlin, eine Hochschule für Flüchtlinge. Die Studierenden können ohne Dokumente (außer Flüchtlingsnachweis) und völlig kostenlos einen international anerkannten Abschluss erhalten. Dazu studieren sie zwei Jahre online und wechseln im dritten Jahr vor Ort an eine Partneruniversität. Sie werden durch ein Student-Support-System, Sprachkurse und eine IT-Infrastruktur unterstützt. Die Studierenden sollen im Jahr ca. 120 Credit Points (CP) erreichen und für ca 30 Stunden gibt es 1 CP. Von Anfang an handelt es sich also um ein Vollzeitstudium. Aktuell bietet die „Kiron University“ den Studenten fünf populäre Bachelorstudiengänge an, die in besonderem Maße vom Fachkräftemangel betroffen sind. Diese sind Informatik, Ingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Architektur und Kulturwissenschaften. Mehr Infos auf der Homepage der „Kiron University“ unter https://kiron.university/.

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Finanzierung und finanzieller Unterstützung, Vorbereitung aufs Studium, usw. findet man kompakt auf der Seite: https://www.study-in.de/de/refugees/studieren/ sowie http://www.studieren-in-deutschland.org/als-fluechtling-studieren/.

Die Arab-German Young Academy of Sciences and Humanities (AGYA) hat zusammen mit der Freien Universität Berlin ein bundesweites Mentoring-Programm für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler/innen ins Leben gerufen.

Das Programm vermittelt Wissenschaftler/innen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Verfolgung verlassen mussten, im gesamten Bundesgebiet mit etablierten Fachkolleg/innen. Als Mentor/innen sind diese dann in vielfältiger Form bei der Integration in das akademische Umfeld des Gastlandes behilflich, so z.B. beim Aufbau eines neuen wissenschaftlichen Netzwerks oder der Suche nach geeigneten Förderungsoptionen. Teilnehmen können betroffene Wissenschaftler/innen aller Disziplinen und Nationen. Ausführliche Infos gibt es im angehängten Flyer sowie unter http://agya.info/adopt-an-academic/.