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Bankkonto

Es liegt im Ermessen der jeweiligen Banken und Sparkassen, ein Bankkonto auf Guthabenbasis zu gewähren. Dort werden generell eine individuelle Prüfung der Legitimation sowie die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes vorgenommen. Problematisch ist hierbei, dass Asylbewerber/innen oftmals nicht die notwendigen Ausweispapiere besitzen. Der Gesetzgeber hat hierzu eine positive Gesetzesänderung in Vorbereitung.

Die Kontoführungsgebühren bei der Sparkasse Mittelfranken Süd für ein Girokonto betragen 3,90 Euro (Tarif NET). Bei der Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen 2,90 Euro (Tarif VR Privatkonto Alternativ).

Für die Kontoeröffnung bei der Sparkasse Mittelfranken Süd nehmen Sie bitte mit: Dolmetscher/in, 15 Euro für die Ersteinzahlung, Leistungsbescheid (das Ressort Soziales und Senioren beim Landratsamt kann ein entsprechendes Schreiben direkt an die Bank faxen), akzeptierbare gültige Legitimationspapiere mit Lichtbild (Personalausweis/Reisepass, Aufenthaltungsgestattung gem. § 63 AsylVfG, Ausweisersatz gem. § 60a Abs. 4 AufenthG, Duldungsbescheinigung, Meldebescheinigung als Asylsuchende/r, Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r, Bescheinigung über die Weiterleitung eines Asylsuchenden, Heimausweis. Es wird empfohlen, davor einen Termin zu vereinbaren.

Hinweis zur Bearbeitung in der Sparkasse Mittelfranken Süd: Es können gemäß Geldwäschegesetz nur Legitimationspapiere akzeptiert werden, die den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen, das Siegel der Ausländerbehörde tragen, vom ausstellenden Sachbearbeiter unterschrieben sind und Identitätsangaben gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG enthalten (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift).

Bitte dringen Sie bei den Flüchtlingen darauf, die Kontoauszüge müssen dringend chronologisch abgelegt werden. Bei der Beantragung von Sozialleistungen werden sie benötigt. Siehe dazu auch den Punkt „S – Sozialleistungen“ im ABC-Leitfaden.

Siehe zu Möglichkeiten der Geldansparung auch den Punkt „G – Geldleistungen“ im ABC-Leitfaden.

Siehe zum Vorgehen bei Auslandsüberweisungen auch den Punkt „A – Auslandsüberweisung“ im ABC-Leitfaden.