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Klageantrag

Den Asylbewerber/innen ist generell zu empfehlen, von Beginn des Asylverfahrens an, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Siehe dazu auch den Punkte „R – Rechtsanwalt / Rechtsbeistand“ und „R – Rechtshilfefond“ in diesem ABC-Leitfaden.

Ist nach Eingang von einem Ablehnungsbescheid die fristgerechte Einschaltung eines Anwalts nicht möglich, kann auch persönlich vom Schutzsuchenden beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden. Siehe dazu auch den Punkte „A – Ablehnungsbescheid“ in diesem ABC-Leitfaden. Nachfolgendes Musterschreiben kann dafür benutzt werden.

Mustafa Musterbey
Musterstraße 36
80000 Musterhausen

Verwaltungsgericht Ansbach
Musterhausgasse 4
86152 Augsburg
Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach §80 Abs. 5 VwGO
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit reiche ich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in 90343 Nürnberg gegen die Entscheidung in meinem Asylverfahren Aktenzeichen …… ein.

Ich erhebe Klage und beantrage, den Bescheid der Beklagten vom XX.XX.2017 mir zugestellt am XX.XX.2017 , aufzuheben.

Des Weiteren soll die Beklagte verpflichtet werden, das Asylverfahren fortzuführen und das Vorliegen der Voraussetzungen für Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz sowie das Vorliegen der Voraussetzungen von Abschiebungshindernissen gem. § 60 Abs. 3, 5 und 7 AufenthG festzustellen sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Ebenfalls beantrage ich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung meiner Klage nach §80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebeandrohung des Bundesamtes.

Eine Begründung der Klage wird in einem gesonderten Schriftsatz nachgereicht.

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