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Rechtshilfefond

Es gibt die Möglichkeit, in Einzelfällen die Kosten für AnwältInnen oder Begutachtungen durch MedizinerInnen über den Rechtshilfefond von Pro Asyl bezuschussen zu lassen. Deshalb hier mal eine grundsätzliche Information zum Rechtshilfefond.

Pro Asyl unterstützt gern den einen oder anderen Fall durch eine Förderung der Begutachtungs- oder Anwaltskosten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Schritt auch Bedeutung über den Einzelfall hinaus hat. Die Förderung hat einigermaßen feste Sätze, die nicht wirklich üppig sind, aber meist dennoch helfen, die Kosten für die Betroffenen im Rahmen zu halten.

Der Antrag geht nicht an Pro Asyl, sondern erst mal an den Bayerischen Flüchtlingsrat (in der Regel an duennwald@fluechtlingsrat-bayern.de). Nach Befürwortung des Antrags durch den Bayerischen Flüchtlingsrat wird der Antrag an Pro Asyl weitergeleitet.

Pro Asyl fördert immer nur einen Verfahrensschritt, also zum Beispiel eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen eine Behördenentscheidung. Weitere Schritte müssen neu beantragt werden. Da in der Regel ein Anwalt/eine Anwältin beauftragt wird, ist es sinnvoll, den Antrag vom Anwalt / der Anwältin ausfüllen zu lassen. Davor kann auch gerne noch mal mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat Rücksprache gehalten werden.

Auch die Erstellung medizinischer Gutachten ist ein wichtiges Verfahren, das zum Schutz von Flüchtlingen beitragen kann. Auch hier können die Kosten für Begutachtungen durch den Rechtshilfefond bezuschusst werden. Die maximale Höhe liegt bei 1.200 Euro, wovon nicht mehr als 25 Prozent für Dolmetscher oder Übersetzung veranschlagt sein dürfen.

Wichtige Kriterien für eine Befürwortung und Förderung sind die Unterstützung der Arbeit vor Ort, gegebenenfalls Öffentlichkeitsarbeit, Präzedenzfälle, wichtige Themen. Letztere sind zur Zeit die Arbeits- und Ausbildungsverbote gegen Leute aus sogenannten „Sicheren Herkunftsländern“, die Einweisungen in die Ausreisezentren, Abschiebungen im Rahmen von Dublin-Verfahren oder Rückübernahmeabkommen, wenn die Personen z.B. schon subsidiären Schutz in einem anderen EU-Staat bekamen. Aber alles andere, wenn es ein begründeter Verfahrensschritt ist, hat durchaus auch Chancen.

Die Entscheidung wird von Pro Asyl meist zügig, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, getroffen. Der/Die Antragsteller/in bekommt ein Fax oder E-Mail mit der Bestätigung der Kostenübernahme in einer bestimmten Höhe. Eine Kopie geht an den Bayerischen Flüchtlingsrat. Nach Erbringen der Leistung stellen Anwalt/Anwältin oder MedizinerIn eine Rechnung direkt an den Pro Asyl Rechtshilfefond, und bekommen dann das Geld überwiesen.

Der Rechtshilfefond ist nicht unbegrenzt. Je nach vorhandenen Mittel müssen also Prioritäten gesetzt werden. Von vielen Flüchtlingen kann auch eine Eigenleistung erwartet werden, viele Initiativen übernehmen (einen Teil der) Rechtsanwaltskosten. Das kann der Rechtshilfefond nicht ersetzen. Gleichwohl stellt der Rechtshilfefond ein gutes und wichtiges Instrument, um für Flüchtlinge einen anwaltlichen Beistand realisieren zu können. Nachfolgend die Zuschusspauschalen:

Klage (Asylrecht, Sozialhilferecht u.a.): 300 Euro

Klage mit Teilnahme an der mündlichen Verhandlung: 600 Euro

Dublin-Verfahren: 500 Euro

Antrag auf Zulassung der Berufung / Beschwerde: 400 Euro

Revisionszulassungsantrag: 300 Euro

Revision: 600 Euro

Verfassungsbeschwerde: 700 Euro

Rechtsbeschwerdeverfahren BGH: 470 Euro