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Schwangerschaft

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Bei Schwangerschaft werden ein Schwangerschaftsmehrbedarf, Schwangerschaftsbekleidung, sämtliche notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus sowie eine Betreuung durch die Hebamme übernommen.

Der Schwangerschaftsmehrbedarf beträgt 17 Prozent des der werdenden Mutter zustehenden Regelsatzes. Der Mehrbedarf wird nach dem Tag der AntragsteIlung und gegen Vorlage des Mutterpasses ab der 12. Schwangerschaftswoche ausbezahlt.

Frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin wird eine Erstlingsausstattung in Höhe von 350 Euro für den Erwerb von Kinderbett, Kinderwagen, Babywanne, Flaschen, Erstlingsbekleidung etc. gewährt. Bereits davor stehen für Schwangerschaftsbekleidung etwa 100 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen werden als Diakonie-Gutscheine vom Landratsamt ausgestellt.

Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum. Der Antrag ist beim Landratsamt einzureichen. Bitte einen Termin unter der Rufnummer 09141 – 902359 vereinbaren.

In Deutschland geborene Kinder anerkannter Eltern bekommen ab dem ersten Tag den Aufenthaltsstatus ihrer Eltern. Siehe dazu auch die Punkte „A – Aufenthaltsstatus“ und „A – Asyverfahren“ in diesem ABC-Leitfaden.

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