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Familienzusammenlegung

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Möchte ein Flüchtling in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, teilt er dies zunächst der Ausländerbehörde des Landratsamts mit. Diese gibt den Antrag an die Regierung von Mittelfranken weiter. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde, bei der der Flüchtling in Zukunft leben möchte, entscheidet die Bezirksregierung über eine Umverteilung. Dies erfolgt nur in Ausnahmefällen.