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Vormundschaft

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Vormünder nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein. Schon im Rahmen der Inobhutnahme des Jugendlichen sollte deshalb durch das Jugendamt die Bestellung eines Vormunds eingeleitet werden. In den meisten Fällen werden jedoch Amtsvormünder benannt. Die gesetzliche Vertretung umfasst die Personen- und Vermögenssorge des Kindes oder Jugendlichen. Dazu gehören die Verwaltung des Mündelvermögens, das Stellen eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung, das Unterschreiben verschiedener Dokumente, das Einwilligen in Operationen, usw. usf.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer Vormundschaft haben sollten, treten Sie mit dem Jugendamt beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Kontakt und stellen bei Gericht einen Antrag auf Wechsel der Vormundschaft auf ihre Person. Förderlich wäre es, wenn der bisherige Amtsvormund den Antrag unterstützen würde, sprich dem Antrag gleich ein entsprechend formuliertes Empfehlungsschreiben beilegt. Bitte auch an die Einverständniserklärung des minderjährigen Flüchtlings denken.

Weitere Infos sind über den Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige in Berlin zu erfragen. Die Homepage ist über die Adresse http://www.b-umf.de/ zu erreichen.