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Minderjährige Flüchtlinge

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Oft kommen Flüchtlinge ohne Papiere in Deutschland an. In solchen Fällen kann es bei der Registrierung von Jugendlichen unter 18 Jahren zu einer falschen Alterseinstufung gekommen sein. Vorangegangen ist der Alterseinschätzung meist ein Antrag auf Inobhutnahme beim Jugendamt. Leider sind, wegen der kurzen Rechtsbehelfsfrist von nur vier Wochen, die Widerspruchsfristen bei der Ankunft in einer Flüchtlingsunterkunft meist schon abgelaufen. In so einem Fall sollte der Jugendliche vor dem Amtsgericht einen Vormund beantragen (Siehe auch den Punkt „V – Vormundschaft in diesem ABC-Leitfaden) sowie dann mit dem Vormund beim Jugendamt vorstellig werden, um eine neue Alterseinschätzung durch den Vormund beantragen zu lassen. Die Alterseinschätzungen werden vom medizinischen Institut in München durchgeführt. Im Nachgang eingegangene Dokumente in Landessprache wie bspw. Geburtsurkunden sollten für die Termine übersetzt werden. Siehe dazu auch den Punkt „D – Dolmetscher/in“ im ABC-Leitfaden.

Nach Anerkennung des richtigen Alters ist die Aufnahme in eine Jugendhilfeeinrichtung zu beantragen. Weitere Infos sind über den Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige in Berlin zu erfragen. Die Homepage ist über die Adresse http://www.b-umf.de/ zu erreichen.