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Schule

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Kinder und Jugendliche unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht, unter Umständen bis 27 Jahre. Sie lernen die deutsche Sprache in sogenannten Übergangsklassen. Nach einem Schulabschluss dürfen Jugendliche auch ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Ausbildung beginnen. Siehe auch den Punkt „A – Ausbildung“ in diesem ABC-Leitfaden. Zuständig für Schulanmeldungen und weitere Fragen in schulischen Angelegenheiten ist die Asylsozialarbeit. Siehe auch den Punkt „A – Asylsozialarbeit“ in diesem ABC-Leitfaden.

Wenn Flüchtlinge ihren schulischen Abschluss anerkennen lassen wollen, bitte mit der Anerkennungsberatung in Nürnberg in Kontakt treten. Mehr Infos siehe hier: http://www.talenteportal-bayern.de/service/anerkennungsberatung.html.

Schulkinder können ihre Liste mit den benötigten Materialien einfach bei der Buchhandlung Meyer abgeben. Dort werden die Schulmittel dann für sie zusammengestellt. Werden Schulranzen gebraucht, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Arbeitsgruppe „Alltagsbegleitung“. Diese ist über die E-Mail-Adresse alltag@weissenburg-hilft.de erreichbar.

Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die allgemein- oder berufsbildende Schulen besuchen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können einen Antrag im Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Siehe auch den Punkt „B – Bildungs- und Teilhabepaket“ in diesem ABC-Leitfaden.